Liebe Mitglieder,
wir freuen uns euch mitzuteilen, dass nach Auskunft des Ordnungsamtes der Stadt Bonn die Entnahme von Sportgeräten aus Bootshäusern zum Betreiben von Kajaksport als Individualsport erlaubt ist. Dies bedeutet, dass ihr das Bootshaus betreten dürft um Eure Privatboote und Privatzubehör herauszuholen, zu paddeln und hinterher auch alles wieder im Bootshaus lagern dürft. Hierbei sind die Kontaktbeschränkungen – allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands – zu beachten. Ebenso sind die Abstandsregeln und die Maskenpflicht in jedem Fall einzuhalten. Auch besteht nachwievor das Betretungsverbot aller Räume des Bootshauses, also Duschen, WC`s, Küche, Clubraum und Biberburg. Das Umkleiden im Bootshaus ist nicht zulässig.
Wir wünschen euch viel Freude auf dem Wasser.
Herzliche Grüße
Euer Team der Abteilungsleitung