Sehr geehrte Mitglieder und Freunde des Kanusports,
Wir öffenen als Kanuabteilung des Post SV Bonn schrittweise wieder unsere Pforte. Doch noch ist nicht alles so, wie wir es bis dato gewohnt waren. Aus Gründen des Infektionsschutzes vor COVI-19 und aufgrund diverser Vorgaben müssen wir verschiedene Aspekte beachten. Jetzt aber der Reihe nach:
Aufgrund der aktuellen Beschlüsse der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Bundesländer ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt, sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Die Ausübung des Kanusports auf öffentlichen Gewässern ist damit zulässig.
Leider beinhaltet die aktuelle, bis zum 25.05.2020 geltende Fassung der CoronaSchutzVerordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchutzVO NRW) weiterhin erhebliche Einschränkungen bezüglich der Nutzung von Sportstätten, zu denen nach Sinn und Zweck der Regelung auch unser Bootshaus gerechnet werden kann. Insbesondere die Nutzung der Umkleide- und Duschräume sowie des Clubraums ist weiterhin untersagt (§ 9 Abs. 4 CoronaSchutzVO). Aufgrund dieser nach wie vor geltenden Einschränkungen ist die Durchführung eines regelmäßigen Trainings für Personen ohne eigene Ausrüstung im, am und um das Bootshaus derzeit weiterhin nicht möglich.
Die Entnahme von privaten Ausrüstungsgegenständen zur Durchführung von kanusportlichen Aktivitäten im privaten Rahmen und auf eigene Gefahr ist unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, der Wahrung eines hinreichenden Mindestabstands von mindestens 1,5 m bei der Interaktion mit anderen Personen sowie der bekannten, nachfolgend präzisierten Hygieneregeln ist weiterhin zulässig.
Zulässig ist jetzt auch die Nutzung von vereinseigenen Einer-Kajaks, von dazu passenden, in der Bootshalle gelagerten Spritzdecken des Vereins sowie von Vereinspaddeln für kanusportliche Aktivitäten, die hinreichend geschulte und erfahrene Mitglieder der Abteilung in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr durchführen.
Die vereinseigenen Ausrüstungsgegenstände sind von den Nutzern nach Gebrauch unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
Für die Reinigung der Griffflächen von Paddeln sowie jener Teile der Boote, die mit den Nutzern in Kontakt kamen, steht ein Flächendesinfektionsmittel bereit. Vereinseigene Spritzdecken sind mit Reinigungsmittel und warmem Wasser zu reinigen (ggf. mehr Details) und anschließend (über einer Tropfwanne) am Ständer in der Bootshalle aufzuhängen.
Sonstige, insbesondere körpernah getragene, vereinseigene Ausrüstungsgegenstände (Neoprens, Schwimmwesten, Helme) sollen derzeit noch nicht benutzt werden.
Bei der Nutzung des Bootshauses sowie vereinseigener Ausrüstungsgegenstände bitten wir Euch, folgende Verhaltensregeln zu beachten:
- Betretet bitte mit Mund- und Nasenschutz das Boothausgelände (Begegnungen im Treppenhaus…).
- Nach dem Betreten des Bootshauses bitte als Erstes die Hände mithilfe des im Eingangsbereich bereitstehenden Handdesinfektionsmittel desinfizieren.
- Es wird nachdrücklich um die Beachtung des Mindestabstandsgebots im Bootshaus und der Freifläche gebeten. Ein ausreichender räumlicher Abstand zu anderen Personen stellt keine Form der Missachtung dar, sondern wird – neben der persönlichen Hygiene – übereinstimmend als eine der wirksamsten Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion mit Covid 19 Erregern angesehen.Der Beachtung des Mindestabstandsgebots kommt somit sowohl beim Schutz der eigenen Gesundheit als auch dem Schutz unseres Umfelds vor einer weiteren Ausbreitung von Covid 19 eine zentrale Bedeutung zu.
- Die bereits erwähnte Regelung zum Verbot der Nutzung von Umkleide- und Duschräumen verstehen wir nach Sinn und Zweck der CoronaSchutzVO dahingehend, dass ein Zusammentreffen einer größeren Anzahl Sporttreibender auf engem Raum in (Sammel-) Umkleiden und (Gemeinschafts-)Duschen verhindert werden soll, um eine Übertragung von Covid 19 Erregern von einer Person auf eine andere Person zu verhindern.
- Wir empfehlen Euch, soweit wie möglich bereits umgezogen zum Paddeln zu erscheinen und auf die Nutzung der (Einzel-)Duschen im Bootshaus zu verzichten.
- Sofern die Art der Anreise (etwa per Fahrrad) ein Umkleiden vor Ort erfordert, bitten wir Euch nachdrücklich, auf einen hinreichenden Abstand zu anderen Personen zu achten. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten bietet das Bootshaus hinreichend Möglichkeiten hierfür.
- Von den bereitstehenden Desinfektionsmitteln kann und soll reichlich Gebrauch gemacht werden.
- Bitte desinfiziert NACH Gebrauch Vereinspaddel und reinigt Vereinsspritzdecken mit Reinigungsmittel und warmem Wasser vor dem Bootshaus. Dafür werden blaue Tonnen vor dem Bootshaus aufgestellt. Vereinskleidung können wir wegen der Hygieneanforderungen noch nicht zur Nutzung freigeben.
- Sofern die Möglichkeit besteht, sollen die Räume des Bootshauses von jedem Mitglied bei jeder Gelegenheit gelüftet werden.
- Mitgliederveranstaltungen und Feiern mit vielen Mitgliedern auf engstem Raum im Clubraum des Bootshauses sowie die Benutzung der Küche zur Zubereitung gemeinsamer Mahlzeiten etc. können derzeit weiterhin nicht gestattet.
- Die Kanustation ist bis auf Weiteres geschlossen. Eine Beherbergung durchreisender Personen ist derzeit nicht möglich. Wir müssen zuerst sicherstellen, dass die neuen Abläufe gut funktionieren.
Wir bitten Euch eindringlich darum, diese Regeln und Vorgaben diszipliniert einzuhalten und so die nachhaltige Wiederaufnahme und Fortführung des Sportbetriebs zu ermöglichen.
Sobald sich die Rechtslage ändert und ggf. Einschränkungen entfallen, werden wir die Situation Ende Mai prüfen, neu entscheiden und Euch hierüber auf der Homepage der Kanuabteilung informieren. Bis dahin gelten ungeachtet etwaiger Veröffentlichungen des DKV oder seiner Landesverbände die oben dargestellten Regelungen.
Bitte passt auf Euch auf und bleibt gesund!
Mit sportlichen Grüßen
Euer AL-Team